Liebe Lesende,
viele denken, die „Homo-Ehe“ sei dasselbe, wie die Hetero-Ehe. Nur dass sie eben von zwei Menschen des gleichen Geschlechts eingegangen wird. Leider falsch. Wenn zum Beispiel ein Ehepartner stirbt, haben die Hinterbliebenen einen Erb-Steuerfreibetrag von 242.000 Euro, wenn sie verschiedengeschlechtlich sind. War es eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, ist der Freibetrag 12.500 Euro. Das ist derselbe Freibetrag, wie ihn jede.r Fremde hat. Brüder, Eltern, Onkel und Tanten haben höhere Freibeträge und die Finanzämter streichen nicht soviel vom Erbe ein. Sind sie „verwandter“, als der eigene Lebenspartner, die eigene Lebenspartnerin?
Der Toleranzteufel steckt im Detail und längst nicht nur in juristischen Klauseln. Auch der Alltag ist gespickt mit dezenten Diskriminierungen. Manchmal hält eine Mutter das lesbische Leben ihrer Tochter für „zu privat“ um im Kollegenkreis vom letzten Besuch der Tochter mit ihrer Freundin zu erzählen. Oder umgekehrt, Nachbarn betuscheln die Neuen von nebenan, weil sie zwei Männer mit nur einem Schlafzimmer sind.
Ganz ehrlich: in welchem Jahrhundert leben wir eigentlich? Oder in welchem Jahrhundert wollen wir leben? Wir – das sind Homos, Bi- & Transsexuelle und Heteros, die in der Unterschiedlichkeit aller Menschen spannende Chancen sehen - fordern Gleichberechtigung auf Augenhöhe. Heute und nicht erst übermorgen, nächstes Jahr oder 2020. Wir wollen‘s gleich!
Miteinander & gleichberechtigt
• im gemeinsamen Alltag
• im Steuer- und Adoptionsrecht
• bei der Hinterbliebenenrente für Beamte
Bewusstmachende Grüße
Euer Sommerlochfestival-Team 2007